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15.02.2012 Verhandlung vor dem Strafgericht Gemünd / Hausfriedensbruch Vogelsang (1.Instanz)

Öffentliche Sitzung des Amtsgerichts

Geschäfts-Nr.: 14Cs-508 Js 1454/11-409/11

Gegenwärtig:

Richterin Giesen

Oberamtsanwältin Croonenbroeck (als Beamter der Staatsanwaltschaft)

Justizbeschäftigte Winkler (als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle)

Dauer der Hauptverhandlung von 10:30 bis 12:30 Uhr

Strafsache

gegen

Sven Kraatz, geboren am 19.12.1971 in Dresden, Kaufmann, wohnhaft Wolfsstraße 23, 53937Schleiden,                 

deutscher Staatsangehöriger, ledig

wegen Hausfriedensbruch

Die Hauptverhandlung begann mit dem Aufruf der Sache.

Die Richterin stellte fest, dass erschienen waren:

der Angeklagte

folgende Zeugen:

Fischer-Rheinbach, Thomas ; Breda, Uwe ; Görgen, Sarah ; Ingmanns, Josef ; Pütz, Peter ; Henk, Wilhelm ; Hilgers, Werner ; Trenz, Benedict

Der Angeklagte machte über seine persönlichen Verhältnisse Angaben.

Die Staatsanwältin trug den dem Strafbefehl zugrundeliegenden Anklagesatz vor.

Es wird festgestellt, dass der Strafbefehl vom 02.12.2011 dem Angeklagten am 06.12.2011 zugestellt wurde und dieser mit Schriftsatz vom 12.12.2011, bei Gericht eingegangen am 12.12.2011, Einspruch eingelegt hat.

Der Angeklagte wurde darauf hingewiesen, dass es ihm freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.

Er erklärte: Ich  bin zur Aussage nicht bereit. Und zu meinen wirtschaftlichen Verhältnissen möchte ich keine Angaben machen.

Zeugenvernehmung:

Zur Person: Herrn Thomas Fischer- Rheinbach, 51 Jahre alt, Bauingenieur, wohnhaft Würselen, s.v.

Zur Sache:

Ich bin auf dem Vogelsang tätig, um dieses Gelände vor Ort zu entwickeln und die gesamten Flächen zu pflegen.

Wir haben eine Hausordnung erlassen. Es handelt sich um Privatfläche und keiner hat unbefugten Zutritt.

Wir müssen von dem Hausrecht Gebrauch machen. Für die Überwachung ist eine Wachung eingesetzt worden um zu überprüfen ob sich Personen auf dem Gelände befinden.

Damit die Durchführung von Führungen in der Hand bleibt. Keine Person selbst darf Führungen durchführen.

Herr Kraatz war Referent bei der Firma. Es gab Probleme mit ihm in der Art und Weise der Führungen. Dann wurde der Vertrag mit ihm gekündigt.

Er hat sich aber weiterhin auf dem Gelände aufgehalten und Führungen durchgeführt. Er hat Handzettel ausgeteilt und ihm wurde am 11.04.201ein Hausverbot erteilt.

Trotzdem ist er noch 5 mal auf dem Gelände erschienen, und es wurde der Polizei gemeldet.

Blatt 9 der Akte wurde dem Zeugen vorgehalten und er bejaht diesen Zettel. ( Anm. des Autors: Es handelt sich um ein Flugblatt, was sich gegen den geplanten Hotelneubau  richtet )

Es gibt auch Fotos über seinen Privatwagen, in dem er die Zettel von innen angebracht hat und auf dem Parkplatz geparkt hat. Die Zettel wurden überall aufgehängt.

Dieses Hotelprojekt ist nicht mehr aktuell. Es soll aber eine Übernachtungsmöglichkeit trotzdem erstellt werden.

(Anm. des Autors: Hier hat der Zeuge Fischer- Rheinbach im Zeugenstand nach Belehrung über Falschaussagen etc. vorsätzlich gelogen. Das Hotelprojekt ist aktueller denn je, und seit 2006 das vordringlichste Projekt auf Vogelsang. )

Es geht nicht um Gewinnmaximierung. Es wird vom Land gefördert, damit auch Arbeitsplätze geschaffen werden.

Es wird in die Infrastruktur investiert, wie z.B. werden Strom- und Wasserleitungen gelegt. Dies erfolgt aus Grundstückserlösen.

Auf Befragen der Richterin:

Es gibt eine gemeinsame Hausordnung, die am 01.10.2006 in Kraft getreten ist.

Die Hausordnung wird der Richterin ausgehändigt und durch die Richterin verlesen.

Herr Kraatz war über die Hausordnung informiert.

An dem Besucherparkplatz und im Forum hängt die Hausordnung aus.

Zu der Frage der Richterin, wie das Gelände ausgestattet ist, erklärt der Zeuge:

Es gibt 1 Zugang für Kraftfahrzeuge mit einer Schranke, wo man ein Parkticket ziehen muss, mehrere ca. 4 Zugänge für Fussleute mit dem Radweg durch den Nationalpark.

Das Gelände wird dem Zeugen vorgehalten und nach einer Abgrenzung gefragt.

Es gibt keine Abgrenzung aber nur Hinweisschilder.

Es gibt nur die Schranke als Einlasskontrolle wenn man mit dem PKW kommt. Die Mitglieder haben Ponsonderkarten.

Es ist auch nicht erforderlich. Man kann über die Brücke auf das Gelände. Nur das Parken und die Führungen sind kostenpflichtig.

Das Hausverbot vom 11.04.2011 ist in Form eines Schreibens an Herrn Kraatz ausgesprochen worden.

Es wird der Richterin vorgelegt und durch die Richterin verlesen.

Es wurde mit der Post an Herrn Kraatz geschickt mit einfachem Brief. Es gibt auch Mailverkehr mit Herrn Kraatz

Auf Befragen der Richterin an den Angeklagten gibt dieser an: Mir ist dieser Brief nicht zugegangen.

Ich habe Herrn Kraatz selber nicht mehr gesehen oder angesprochen, nach dem 11.04.2011. Herr Kraatz hatte einen Vertrag mit der SEV. Das Vertragsverhältnis wurde im Jahr 2010 beendet.

Auf Befragen der Vertreterin der Staatsanwaltschaft: Es ist nie zu einen Kontakt gekommen.

Auf Befragen des Angeklagten an den Zeugen: Es hängt eine Hausordnung an der Schranke am Besucherparkplatz.

Der Angeklagte befragt den Zeugen, was bezeichnet eine Führung?

Daraufhin erklärt der Zeuge :

Wenn man mit einer Gruppe das Gelände betritt, ist unter einer Führung zu verstehen.

Wir können ein Hausverbot immer aussprechen, wir brauchen keinen Grund, aber hier gab es einen.

Der Zeuge wir um 11.12 Uhr im allseitigen Einverständnis entlassen und verzichtet auf ein Auslagenanweisung.

Zur Person:

Josef Ingmanns, 59 Jahre alt, Anlagenpflege im Außendienst, wohnhaft in Schleiden s.v.

Zur Sache:

Am Wochenende habe ich öfters Schrankendienst und hatte den Auftrag, sobald Herr Kraatz das Gelände betritt, Meldung zu machen.

Am 01.05. , 30.04.  und am 04.06. 2011 habe ich ihn persönlich gesehen, wie er auf das Gelände fuhr und später wieder rausfuhr.

Ich sollte selbst nichts unternehmen und nur telefonisch Mitteilung machen.

Er ist von Herrn Breda angesprochen worden auf das Hausverbot das war so am 04.06. im Forum.

Auf Befragen der Vertreterin der Staatsanwaltschaft:

Ich habe mich nie mit ihm Unterhalten. Nur einmal als er mit dem Motorrad rein wollte, habe ich ihn angehalten und ihn hingewiesen, dass er sich ein Parkticket ziehen müsste und nicht auf das Hausverbot.

Auf Befragen des Angeklagten:

Die Order kam von der vogelsang ip

Der Zeuge wird um 11.20 Uhr im allseitigen Einverständnis mit Auslagenanweisung entlassen.

Zur Person: Uwe Breda, 33 Jahre alt, Betriebswirt, wohnhaft Simmerath s.v.

Zur Sache:

Wegen der Leitung der Besucherinformation bin ich oft am Wochenende dort und habe in öfters dort gesehen.

Ich wurde Mitte April informiert, dass gegen ihn ein Hausverbot erteilt wurde.

Er wurde des öfteren als Referndar dort gesehen, als er Führungen mit ca. 10 Personen machte.

Er reagierte nicht auf die Eingabe des Hausverbots.

Am 21.05.2011 war eine Referentin mit einer Führung unterwegs und teilte mir mit, Herr Kraatz sei mit einer Führung unterwegs.

Ich bin rausgegangen in Begleitung von Herrn Trenz und teilte Herrn Kraatz mit, dass gegen ihn ein Hausverbot ausgesprochen wurde.

Herr Kraatz verließ das Gelände, sagte im weggehen, was für ein Hausverbot?

Er ist auf die Zufahrtsstraße gegangen.

Am 04.06. war Herr Ingmanns an der Schranke beschäftigt. Er rief mich an und teilte mit, dass Herr Kraatz mit dem Motorrad das Gelände befuhr und gab an, dass er zum Schwimmbad wollte.

Kurz später kam er in die Besucherinfo hereingelaufen und lief auf und ab. Ich habe ihn mit dem Handy fotografiert und forderte ihn auf, dass Gelände zu verlassen.

Er lehnte es ab und sagte zu mir, "Ruf doch die Polizei was willste denn machen" .

Er verteilte Handzettel auf dem Gelände. Ich sammelte dann die Handzettel wieder ein.

Am 03.09. hatte ich Dienst und habe den Herrn Kraatz mit einer kleinen Gruppe unterhalb der Besucherinfo gesehen und ihn mit dem Handy fotografiert.

Ich hatte aber keine Zeit wegen Betriebs.

Am 10.12. habe ich ihn am Gelände an der Schranke gesehen, wie er Flugblätter verteilte und Gäste ansprach.

Auf Befragen der Vertreterin der Staatsanwaltschaft: Am 04.06. habe ich ihn auf das Hausverbot angesprochen und er sagte, ich solle die Polizei anrufen.

Auf Befragen des Angeklagten: Es ist für mich ein Unterschied, ob man mit Freunden das Gelände besucht.

Es wurden Bildmappen gezeigt. Sie standen als Referent und die Menschen standen an der anderen Seite.

Der Zeuge wird um 11:34 Uhr im allseitigen Einvernehmen mit einer Auslagenanweisung entlassen.

Zur Person: Benedikt Trenz, 22 Jahre alt, Auszubildender, wohnhaft Mechernich s.v.

Zur Sache:

Herr Breda hatte mich einmal mit dazu genommen. Am 01.10.2011 war die Oldtimerralley. Ich bin mit einer Kollegin zur Tankstelle gegangen, weil Herr Kraatz dort Flyer verteilt hatte.

Das ist schon länger her. Herr Breda hat ihm mitgeteilt, dass ein Hausverbot besteht und er das Gelände verlassen sollte.

Es war auch eine Führung, die der Angeklagte dort machte, das war im Mai. Dazwischen habe ich Herrn Kraatz nicht mehr gesehen.

Auf Befragen der Vertreterin der Staatsanwaltschaft: Er war sehr abweisend und teilte mit, dass er kein Hausverbot bekommen habe.

Herr Breda sagte ihm, dass ein Hausverbot zugestellt worden sei. Ob er weiter aufs Gelände gegangen ist, kann ich nicht sagen.

Auf Befragen des Angeklagten: Ich habe mir selbst Notizen darüber gemacht. Im Mai habe ich mit Herrn Breda gesprochen.

Ich habe mir Notizen gemacht. Blatt 25 der Akte wird angesprochen ( Anm. des Autors: Herr Trenz machte heimlich undohne Einverständnis von mir Fotos von meinen Gästen und mir )

Ich wollte eigentlich Fotos von den Oldtimern machen. Ich hatte keine Order die Fotos zu machen.

Die Fotos waren vom 01.10.2011

Der Zeuge wird im allseitigen Einvernehmen um 11:40 Uhr ohne Auslagenanweisung entlassen.

Zur Person: Peter Justus Pütz, 54 Jahre alt, Dachdecker, wohnhaft in Kall s.v.

Zur Sache:

Ich kann nur sagen, dass er einmal am 14.08. zwischen 14 und 15 Uhr an der Infotafel gestanden hat und dies habe ich nach unten weitergegeben.

Ich habe ihn nicht angesprochen sondern nur weitergegeben. Ich wusste nur, dass er Hausverbot hat und hatte keine Order.

Auf Nachfrage der Vertreterin der Staatsanwaltschaft: Es hat kein Gespräch zwischen mir und dem Herrn Kraatz stattgefunden. Ich kenne ihn aus dem Praktikum in Vogelsang.

Der Zeuge wird im allseitigen Einvernehmen um 11:45 Uhr mit einer Auslagenanweisung entlassen.

Auf die Vernehmung der weiteren Zeugen wird im allseitigen Einvernehmen verzichtet.

Plädoyer der Staatsanwaltschaft:

Ich beantrage den Angeklagten wegen Hausfriedensbruch in 3 Fällen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen a. 30 € zu verurteilen.

Plädoyer des Angeklagten:

Der Angeklagte legt ca. 20 Fotos von sämtlichen Zugängen zum Gelände Vogelsang vor.

Er erklärt, dass das gesamte Gelände Vogelsang laut Baurecht nicht befriedet ist und somit eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruch nach StGB nicht möglich ist.

Er beantragt demzufolge für sich einen Freispruch.

Das letzte Wort des Angeklagten:

"Hoffnung ist nicht die Überzeugung,

dass es etwas gut ausgeht,

sondern die Gewissheit,

dass etwas Sinn hat,

egal wie es ausgeht"

Vaclav havel

 

 In diesem Sinne, bitte ich die Juristen im Saal, schützen Sie § 5 des Grundgesetz.